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   OLG Karlsruhe, 22.05.1992 - 14 U 83/89   

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https://dejure.org/1992,6347
OLG Karlsruhe, 22.05.1992 - 14 U 83/89 (https://dejure.org/1992,6347)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.05.1992 - 14 U 83/89 (https://dejure.org/1992,6347)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. Mai 1992 - 14 U 83/89 (https://dejure.org/1992,6347)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 831
    Erforderliche Hinweisschilder über die Benutzung eines Schwimmbads

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 847

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schmerzensgeld; Querschnittslähmung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1993, 709
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 72/79

    Rechtskraft eines Schmerzensgeldurteils

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.05.1992 - 14 U 83/89
    Angesichts der nicht abzuschätzenden Wahrscheinlichkeit, ob ein derart schwerwiegender Eingriff erforderlich wird, erscheint es sachgerecht, diese mögliche Folge auszuklammern und dem Feststellungsausspruch vorzubehalten (zur Zulässigkeit eines solchen Vorbehalts vgl. BGH NJW 91, 2340 unter Nr. 4 der Gründe; BGH NJW 80, 2754).
  • BGH, 19.02.1991 - VI ZR 171/90

    Kosten von Besuchen naher Angehöriger bei stationärem Krankenhausaufenthalt des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.05.1992 - 14 U 83/89
    Angesichts der nicht abzuschätzenden Wahrscheinlichkeit, ob ein derart schwerwiegender Eingriff erforderlich wird, erscheint es sachgerecht, diese mögliche Folge auszuklammern und dem Feststellungsausspruch vorzubehalten (zur Zulässigkeit eines solchen Vorbehalts vgl. BGH NJW 91, 2340 unter Nr. 4 der Gründe; BGH NJW 80, 2754).
  • BGH, 03.02.2004 - VI ZR 95/03

    Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich einer Wasserrutsche

    Neben Stürzen aus nach oben offenen Röhrenrutschen (vgl. OLG München, VersR 1974, 200) kommt es im Bereich der Wasserrutschen immer wieder dadurch zu Unfällen, daß Badegäste die Rutsche in falscher Körperlage benutzen (vgl. OLG Hamm, VersR 1979, 943; OLG Karlsruhe, VersR 1993, 709; OLG Saarbrücken mit NA-Beschluß des Senats vom 24. September 1996 - VI ZR 15/96 - VersR 1997, 377; vgl. auch Fritzweiler/Scheffen, SpuRt 1998, 148, 150 f.) oder aber in der Rutsche selbst oder am Rutschenauslauf mit anderen Benutzern zusammenstoßen (vgl. OLG Köln, VersR 1989, 159; KG, VersR 1990, 168; OLG Karlsruhe, aaO; OLG Hamm, ZfS 1999, 50; OLG Köln mit NA-Beschluß des Senats vom 26. Juni 2001 - VI ZR 309/00 - VersR 2002, 859; OLG Stuttgart, NJW-RR 2003, 1531; OLG Celle, NJW-RR 2004, 20; LG Berlin, VersR 1994, 998; LG Aachen, ZfS 1995, 323; AG Friedberg, NJW-RR 1989, 738).
  • OLG Köln, 20.07.2000 - 7 U 201/97

    Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht eines Schwimmbadbetreibers für

    Ähnliche Badeunfälle sind auch bereits vor dem streitbefangenen Unfall in der Rechtsprechung beschrieben worden (vgl. etwa: OLG Karlsruhe VersR 1993, 709; OLG Hamm VersR 1979, 943; KG VersR 1990, 168).
  • OLG Saarbrücken, 29.11.2006 - 1 U 616/05

    Schadenersatzanspruch wegen Verletzung bei Benutzung einer "Röhrenrutsche" in

    Neben Stürzen aus nach oben offenen Röhrenrutschen (OLG München VersR 1974, 200) kommt es im Bereich der Wasserrutschen immer wieder dadurch zu Unfällen, dass Badegäste die Rutsche in falscher Körperlage benutzen (OLG Hamm VersR 1979, 643; OLG Karlsruhe VersR 1993, 709; OLG Saarbrücken VersR 1997, 377) oder aber in der Rutsche selbst oder am Rutschenauslauf mit anderen Benutzern zusammenstoßen.
  • OLG Oldenburg, 27.03.2002 - 2 U 21/02

    Verkehrspflichtverletzung; Haftung; Sicherungsvorkehrungen;

    Diesen Grundsätzen entsprechend ist es allgemein anerkannt, daß bei größeren Wasserrutschen - zumindest - durch deutlich sichtbare Schilder, unterstützt durch entsprechend grafische Symbole, am Einstieg der Rutsche auf die Gefahren einer unsachgemäßen Benutzung, etwa bei Nichteinhaltung des notwendigen Mindestabstands, hinzuweisen ist (OLG Karlsruhe VersR 1993, 709; OLGR Köln 2001, 32; Staudinger-Hager, § 823 E 312).
  • OLG Jena, 10.05.2007 - 1 U 339/04

    Schadensersatz wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei Unfall in einer

    Neben Stürzen aus nach oben offenen Röhrenrutschen kommt es im Bereich der Wasserrutschen immer wieder dadurch zu Unfällen, dass Badegäste die Rutsche in falscher Körperlage benutzen (vgl. OLG Karlsruhe VersR 1993, 709) oder aber in der Rutsche selbst oder am Rutschenauslauf mit anderen Benutzern zusammenstoßen (vgl. KG VersR 1990, 168; OLG Karlsruhe VersR 1993, 709; OLG Celle NJW-RR 2004, 20).
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